E-Scooter-Verbot im ÖPNV


Brandschutz first: das E-Scooter-Verbot im öffentlichen Personennahverkehr

Nun hat die Sorge vor Akkubränden auch ein Fortbewegungsmittel erreicht, das bislang selten im öffentlichen Fokus stand: der E-Scooter. In zahlreichen deutschen Städten gilt seit kurzem ein Mitnahmeverbot für die Elektro-Tretroller im öffentlichen Nahverkehr.

Eine Brandursache, wie sie immer häufiger vermeldet wird: Ende Mai 2024 brannte ein Apartment im Berliner Ortsteil Fennpfuhl aus. Ausgangspunkt war ein defekter E-Bike-Akku. In diesem Forum haben wir die von Lithium-Ionen-Akkus ausgehende Brandgefahr wiederholt thematisiert und Präventivmaßnahmen genannt.

Diese Städte haben E-Scooter aus dem Nahverkehr verbannt

Den Anfang machten im März die Kommunen in Nordrhein-Westfalen. In den größten NRW-Metropolen dürfen Fahrgäste in Fahrzeugen der kommunalen Verkehrsbetriebe keine E-Tretroller mehr mitnehmen. Diesem Beispiel folgten in den kommenden Wochen weitere Städte – nun auch in anderen Bundesländern. Aktuell (Stand: Mai 2024) besteht ein Mitnahmeverbot für E-Scooter im ÖPNV in:

  • Köln, Düsseldorf, Essen, Duisburg, Wuppertal, Bochum, Gelsenkirchen
  • München, Augsburg, Nürnberg
  • Berlin
  • Leipzig
  • Hamburg (bereits seit 2023)

VDV sieht Risiken für Fahrgäste

Die Verantwortlichen begründen ihre Entscheidung mit dem Brandschutz. Auch wenn ein explosionsartiger Brand am Akku eines E-Scooters relativ unwahrscheinlich ist, ist das mögliche Risiko für Fahrgäste dennoch höher zu bewerten als der Mobilitätsvorteil der praktischen Tretroller. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) weist auf den „niedrigen Sicherheitsstandard der verbauten Lithium-Ionen-Akkus“ hin und sieht darin „ein erhöhtes Brand- und Explosionsrisiko“ sowie Risiken einer gesundheitsschädlichen Rauchgasfreisetzung. Damit ist ungenannt eine Trennlinie zu E-Bikes gezogen, die weiterhin in Bus und Bahn mitgeführt werden dürfen. Elektro-Tretroller sind in dieser Hinsicht offenbar konstruktionsbedingt problematischer.

E-Scooter-Akkubrände in europäischen Großstädten

Der VDV war es auch, der eine dahingehende Verbotsempfehlung ausgesprochen hatte, die sich auf Brandereignisse durch E-Scooter-Akkus im ÖPNV von London, Madrid und Barcelona stützt. Der ADAC hat sich dieser Risiko-Einschätzung angeschlossen und hält die Entscheidung aus Brandschutzgründen und aus Haftungsgründen für sinnvoll.

Das Aus für den E-Scooter in der City?

Unabhängig von Brandschutzbelangen dürfte das ÖPNV-Verbot für Elektro-Tretroller deren Nutzung im urbanen Raum einen großen Riegel vorschieben. Denn ihr Einsatz beruhte in vielen Fällen gerade auf dem Mitführen in Zugbringer-Verkehrsmitteln. Nach dem Aussteigen aus Bus oder U-Bahn geht die Fahrt auf dem Roller vielfach ins Büro oder zu Terminen. Damit dürfte nun Schluss sein. Auch die Funktion des E-Scooters als Fahrzeug der „ersten bzw. letzten Meile“ (ADAC) zur nächsten ÖPNV-Station ist damit unmöglich geworden. So bleibt abzuwarten, ob und wie die Roller-Hersteller reagieren werden – etwa durch konkrete Schutzmaßnahmen beim Einbau von Akkus in ihre Fabrikate.

 

 

Quelle: TÜV Süd